Informationen für Wahlhelfende

Ich zähle - du auch - Aufruf Wahhelfer

Für die anstehende Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 sucht das Bezirkswahlamt Charlottenburg-Wilmersdorf ehrenamtliche Wahlhelfende für den Wahlsonntag.
Hinweis: Ihr Einsatz erfolgt ausschließlich im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

Allgemeine Informationen

  • Wer kann als Wahlhelferin und Wahlhelfer tätig werden?

    Der Wahlhelfende muss:

    • am Wahltag Deutsche_r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein, oder Unionsbürger_in.
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
    • nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

    Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand ausgeschlossen.

  • Wie lange dauert die Tätigkeit im Wahlvorstand am Wahlwochenende?

    Um 7.00 Uhr trifft sich der Wahlvorstand im eingesetzten Wahllokal. Dieses ist von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Nach der Schließung beginnt die Auszählung der Stimmzettel (Dauer ca. 2 Stunden).
    Der Einsatz im Briefwahllokal weicht von diesen Zeiten ab.

    Pausen können selbstverständlich innerhalb des Wahlvorstandes abgesprochen werden.

  • Welche Aufgaben haben die Wahlhelferin und der Wahlhelfer?

    In einem Wahllokal werden fünf bis neun Wahlhelfer:innen eingesetzt. Der Wahlvorstand besteht aus:

    • Wahlvorsteher:in
    • stellv. Wahlvorsteher:in
    • Schriftführer:in
    • stellv. Schriftführer:in
    • und den Beisitzenden

    Je nachdem, welche Rolle Sie einnehmen, müssen verschiedene Aufgaben erledigt werden:
    Ausgabe der Stimmzettel, Auszählen der Stimmzettel nach Schließung des Wahllokals, Beschließen der Beschlussfälle, Auf- und Abbau des Wahllokals, Abhaken der vor Ort wählenden Wähler im Wählerverzeichnis, usw.

    Weitere Informationen erhalten die Wahlvorsteher:in, stellv. Wahlvorsteher:in, Schriftführer:in und stellv. Schriftführer:in durch Schulungen und Broschüren.

  • Wie wird Ihr Einsatz vergütet?

    Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld. Die Höhe erfahren Sie aus der folgenden Tabelle.

  • Was muss ich tun, um Wahlhelfer:in zu werden?

    Wenn Sie Wahlhelfer werden möchten, übersenden Sie dem Bezirkswahlamt eine ausgefüllte und unterschriebene Bereitschaftserklärung.

  • Wo gebe ich meine Bereitschaftserklärung ab?

    Per E-Mail

    oder postalisch an:

    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
    Wahlamt
    Raum 2046
    Hohenzollerndamm 177
    10713 Berlin

  • Bereitschaftserklärung EU 2024

    PDF-Dokument (49.9 kB)

  • Erfrischungsgeld Wahlhelfer

    PDF-Dokument (123.1 kB)

  • Verwaltungsvorschrift Ausgleich für ehrenamtlich Wahl und Abstimmungshelfende

    PDF-Dokument (187.1 kB)

Videos für Wahlhelfende

In Kürze finden Sie an dieser Stelle Schulungsvideos des Landeswahlamtes Berlin zur Europawahl 2024 zur Unterstützung der Mitglieder im Wahlvorstand. Weitere Informationen

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